Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit mich und meine Arbeit kennen zu lernen. Dies ist wichtig, da für einen Erfolg der Behandlung die 'Chemie' zwischen Klient und Therapeut nachweislich von Bedeutung ist. Nach der Klärung Ihres Anliegens bekommen Sie erste Einblicke in meine therapeutische Arbeit und erstes 'Rüstzeug' für Ihren Alltag. Im Regelfall kann ich Ihnen bereits am Ende des Erstgespräches eine realistische Einschätzung auf die Anzahl der therapeutischen Sitzungen geben.
Grundsätzlich ist es das Ziel, Sie schnell zu Ihrem Erfolg zu bringen.
50 Minuten 75 EUR
50 Minuten 90 EUR
75 Minuten 135 EUR
25 Minuten 45 EUR
50 Minuten 90 EUR
50 Minuten 90 EUR zzgl. gesetzl. MwSt.
Vorgespräch 50 Minuten 75 EUR
Hypnose 60- 90 Minuten 150 EUR
10 Termine à 75 Minuten 90 EUR
(max. 10 Teilnehmer)
Über meine Leistung erhalten Sie im Nachgang eine Rechnung, die Sie bitte per Überweisung begleichen.
Die Rechnung können Sie dann anschließend ggflls. bei Ihrer Versicherung einreichen.
Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
Gerne stelle ich Ihnen für Ihren Termin meine Zeit zur Verfügung. Termine, die Sie nicht wahrnehmen können,
bitte ich Sie, allerspätestens am Vortag abzusagen. Andernfalls muss ich Ihnen diesen leider in Rechnung stellen.
Bitte bedenken Sie auch, dass Sie bei nicht rechtzeitiger Absage, anderen Patienten/Klienten kostbare
Terminmöglichkeiten nehmen.
Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler unabhängig davon, ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Ihre Vorteile:
Keine Wartezeit
Sie bekommen bei mir kurzfristig einen Termin.
Hingegen ist die Wartezeit auf einen Therapieplatz in einer klassischen Psychotherapie-Praxis häufig mit einer Wartezeit von bis zu einem halben Jahr verbunden.
Werden Sie lieber rechtzeitig aktiv und verhindern so, dass sich Ihr momentaner Zustand unnötig verschlechtert und daraus eine ernsthafte Erkrankung wird. Gerne können Sie bei mir 'Überbrückungs'-Termine wahrnehmen bis Sie dann einen Therapieplatz in einer Psychotherapie-Praxis erhalten.
Datenschutz
Die Krankenkassen erhalten keine Diagnosestellungen. Dies kann zu einem späteren Zeitpunkt wichtig sein: bei Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- Kranken- Zusatzversicherungen oder auch wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt.
Steuerliche Absetzbarkeit
Therapie kann als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.
GESETZLICHE KRANKENKASSE
Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.