Im Erstgespräch hast Du die Möglichkeit mich und meine Arbeit kennen zu lernen. Dies ist wichtig, da für einen Erfolg der Behandlung die 'Chemie' zwischen Klient und Therapeut nachweislich von Bedeutung ist. Nach der Klärung Deines Anliegens bekommen Du erste Einblicke in meine therapeutische Arbeit und erstes 'Rüstzeug' für Deinen Alltag. Im Regelfall kann ich Dir bereits am Ende des Erstgespräches eine realistische Einschätzung auf die Anzahl der therapeutischen Sitzungen geben.
Grundsätzlich ist es das Ziel, Dich schnell zu Deinem Erfolg zu bringen.
50 Minuten 75 EUR
50 Minuten 90 EUR
75 Minuten 135 EUR
25 Minuten 45 EUR
50 Minuten 90 EUR
50 Minuten 90 EUR zzgl. gesetzl. MwSt.
Vorgespräch 50 Minuten 75 EUR
Hypnose 60- 90 Minuten 150 EUR
10 Termine à 75 Minuten 90 EUR
(max. 10 Teilnehmer)
Über meine Leistung erhältst Du im Nachgang eine Rechnung, die Du bitte per Überweisung begleichst.
Die Rechnung kannst Du dann anschließend ggflls. bei Deiner Versicherung einreichen.
Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
Gerne stelle ich Dir für Deinen Termin meine Zeit zur Verfügung. Termine, die Du nicht wahrnehmen kannst,
bitte ich, allerspätestens am Vortag abzusagen. Andernfalls muss ich Dir diesen leider in Rechnung stellen.
Bitte bedenke auch, dass Du bei nicht rechtzeitiger Absage, anderen Patienten/Klienten kostbare
Terminmöglichkeiten nimmst.
Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler unabhängig davon, ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Deine Vorteile:
Keine Wartezeit
Du bekommst bei mir kurzfristig einen Termin.
Hingegen ist die Wartezeit auf einen Therapieplatz in einer klassischen Psychotherapie-Praxis häufig mit einer Wartezeit von bis zu einem halben Jahr verbunden.
Werde lieber rechtzeitig aktiv und verhindere so, dass sich Dein momentaner Zustand unnötig verschlechtert und daraus eine ernsthafte Erkrankung wird. Gerne kannst Du bei mir 'Überbrückungs'-Termine wahrnehmen bis Du dann einen Therapieplatz in einer Psychotherapie-Praxis erhältst.
Datenschutz
Die Krankenkassen erhalten keine Diagnosestellungen. Dies kann zu einem späteren Zeitpunkt wichtig sein: bei Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- Kranken- Zusatzversicherungen oder auch wenn Du Dich für den Staatsdienst bewirbst, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt.
Steuerliche Absetzbarkeit
Therapie kann als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informiere Dich bei Deiner Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.
GESETZLICHE KRANKENKASSE
Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.